EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 2004/17/EG – Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser …

Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/17/EG – Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste – Keine fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134, S. 1) nachzukommen