BGH 5. Strafsenat Beschluss zitiert von 2

Beantwortung der Anfrage des 2. Strafsenats zur Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen …

Beantwortung der Anfrage des 2. Strafsenats zur Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Rahmen der Zumessung eines Schmerzensgeldes

Strafrecht

Tenor

Der Senat stimmt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats nicht zu.

Gründe

1

Der Senat bezieht sich zur Begründung auf die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, und des VI. Zivilsenats vom 28. Juli 2015 - GSZ 1/14 (siehe auch Großer Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - GSZ 1/14). Sander Dölp König Berger Bellay