Einziehung von Taterträgen und Gesamtschuldnerhaftung KI-Titel
BGH, Beschluss vom 9. März 2023 - 6 StR 63/23
Strafrecht Revision verworfen
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 5. Oktober 2022 wird als unbegründet verworfen; im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen wird es jedoch aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen dahin ergänzt, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.