BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 5
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.