Richtlinie 2004/116/EG – Aufnahme von Candida guilliermondii in den Anhang der Richtlinie 82/471/EWG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/116/EG – Aufnahme von Candida guilliermondii in den Anhang der Richtlinie 82/471/EWG – Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii (ABl. L 379, S. 81) nachzukommen