Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht
Fédération internationale des logis gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 (Sache R 202/2009-1) betreffend die Anmeldung eines braunen Farbtons als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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