EuG Sechste Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht

Fédération internationale des logis gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 (Sache R 202/2009-1) betreffend die Anmeldung eines braunen Farbtons als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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