Der Senat hält an seiner bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (NJW 2002, 2336 = NdsVBl. 2002, 100) …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Senat hält an seiner bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (NJW 2002, 2336 = NdsVBl. 2002, 100) vertretenen Ansicht fest, dass die staatliche Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu widerrufen ist, wenn die Beratungsstelle nicht mehr bereit ist, Beratungsbescheinigungen nach § 7 SchKG, § 219 II 2 StGB auszustellen.