EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 16

Wettbewerb – Kartelle

Denki Kagaku Kogyo Kabushiki Kaisha und Denka Chemicals GmbH gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Markt für Chloropren-Kautschuk – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird – Preisfestsetzung – Marktaufteilung – Beweis für die Beteiligung am Kartell – Beweis für eine Distanzierung vom Kartell – Dauer der Zuwiderhandlung – Verteidigungsrechte – Akteneinsicht – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Keine Rückwirkung – Berechtigtes Vertrauen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Mildernde Umstände

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Denki Kagaku Kogyo Kabushiki Kaisha und die Denka Chemicals GmbH tragen die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 5910 final der Kommission vom 5. Dezember 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.629 – Chloropren-Kautschuk), soweit sie die Klägerinnen betrifft, und, hilfsweise, auf Herabsetzung der durch diese Entscheidung gegen die Klägerinnen als Gesamtschuldnerinnen verhängten Geldbuße