Einziehung von Taterträgen im Strafverfahren KI-Titel
BGH, Beschluss vom 15. März 2023 - 5 StR 507/22
Strafrecht Revision verworfen
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 2022 wird von der Einziehung abgesehen, soweit gegen den Angeklagten die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 4.000 Euro angeordnet worden ist.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.