EuGH Vierte Kammer Beschluss

Beamte – Schutz nach dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem

Hedwig Kuchlenz-Winter gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Beamte – Schutz nach dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem – Geschiedener Ehegatte eines ehemaligen Beamten – Offensichtlich unzulässiges und unbegründetes Rechtsmittel

Europarecht

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Avis juridique important |

61997O0228

Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 8. Oktober 1998. - Hedwig Kuchlenz-Winter gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Schutz nach dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem - Geschiedener Ehegatte eines ehemaligen Beamten - Offensichtlich unzulässiges und unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-228/97 P. Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite I-06047

Schlüsselwörter Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Blosse Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Offensichtlich unbegründetes oder unzulässiges Rechtsmittel (EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 49 und 51 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c)