Den Vorschriften über das Niedersächsische Vermessungs- und Katastergesetz ist eine Ermächtigungsgrundlage …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Den Vorschriften über das Niedersächsische Vermessungs- und Katastergesetz ist eine Ermächtigungsgrundlage für die Berichtigung eines im Liegenschaftskataster aufgenommenen Grenzverlaufes und für daraus abgeleitete Grundstücksgrößen nicht zu entnehmen. Dies gilt auch im Falle eines vorher nicht durchgeführten Abmarkungsverfahrens (Fortführung des Senatsurteils vom 16.3.1987 - 1 OVG A 161/86 -).