Die Beantwortung der Frage, ob eine Beschäftigung der Rentenversicherung der Arbeiter oder der …
Sozialrecht
Leitsatz
Die Beantwortung der Frage, ob eine Beschäftigung der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Angestelltenversicherung zuzuordnen ist, orientiert sich nach der Rechtsprechung des BSG (vgl ua BSG vom 24.10.1978 - 12 RK 60/76 = BSGE 47, 106) - in dieser Reihenfolge - am Gesetzeswortlaut (§ 3 Nrn 1 bis 8 AVG), dem Berufsgruppenkatalog, der Verkehrsanschauung, der Antwort auf die Frage, ob überwiegend eine körperliche oder geistige Beschäftigung stattfindet, und letzten Endes auch am Willen der Vertragsschließenden.