EuGH Achte Kammer Urteil

Richtlinie 83/182/EWG – Steuerbefreiungen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 83/182/EWG – Steuerbefreiungen – Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen – Gewöhnlicher Wohnsitz

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel verstoßen, dass sie für die Zwecke möglicher Steuerbefreiungen bei der vorübergehenden Einfuhr von Kraftfahrzeugen eine unvollständige Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes verwendet hat.

2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (ABl. L 105, S. 59) – Unvollständige Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes für die Zwecke möglicher Steuerbefreiungen