EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 6

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Deutsche Bahn AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke IC4 – Ältere Gemeinschaftswortmarke ICE und ältere nationale Bildmarke IC – Kriterien für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Relative Eintragungshindernisse – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Ähnlichkeit der Zeichen – Kennzeichnungskraft der älteren Marke – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. April 2009 (Sache R 1380/2007-1) und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des HABM vom 26. Juli 2007 werden aufgehoben.

2. Das HABM trägt die Kosten, die der Deutschen Bahn AG durch das vorliegende gerichtliche Verfahren sowie das Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

3. Das HABM und die DSB tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. April 2009 (Sache R 1380/2007-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Deutschen Bahn AG und der DSB