EuGH Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 2

Formerfordernisse – Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Carlos Correia de Matos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechtsmittel – Formerfordernisse – Vertretung durch einen Rechtsanwalt – Unzulässigkeit

Europarecht Rechtsmittel

Tenor

Tenor:

1) Das Rechtsmittel ist unzulässig.

2) Die Rechtssache wird im Register des Gerichtshofes gestrichen.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 23. Februar 2005 in der Rechtssache T-454/04 (Correia de Matos/Kommission), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Zurückweisung der gegen die Portugiesische Republik gerichteten Beschwerde des Klägers über die Weigerung der Gerichte dieses Mitgliedstaats, zuzulassen, dass ein Kläger sich vor ihnen selbst vertritt, wegen offensichtlicher Unzulässigkeit abgewiesen worden ist.