EuG Sechste Kammer Urteil

Gemeinschaftsmarke – Verfallsverfahren

Toqueville Srl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Verfallsverfahren – Gemeinschaftswortmarke TOCQUEVILLE 13 – Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Verfall – Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Art. 78 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Toqueville Srl trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. August 2008 (Sache R 829/2008-2) zu einem von der Klägerin gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Angaben zur Rechtssache

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