VGH Hessen 4. Senat Beschluss LS

Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist ein …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist ein Teil der Kostenentscheidung.

2. Ist diese Entscheidung in einem Urteil übergangen worden, so ist das Urteil auf Antrag zu ergänzen. Eine Entscheidung durch einen besonderen Beschluss ist nicht möglich.

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