Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Strafvollstreckungsbeschluss KI-Titel
Rechtsbeschwerde · Strafvollstreckung · Zulässigkeit · Gegenstandswert
Strafrecht Rechtsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Heilbronn - Strafvollstreckungskammer - … vom 28. Januar 2022 wird einstimmig gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG als unzulässig verworfen. Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 500 € festgesetzt.
Permalink
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001520708