Kombinierter Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Kombinierter Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten – Richtlinie 92/106/EWG – Ablaufverkehr auf der Straße, der Bestandteil des kombinierten Verkehrs ist – Nächstgelegener geeigneter Bahnhof
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 2 und 4 der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 368, S. 38) – Ablaufverkehr auf der Straße, der Bestandteil des kombinierten Verkehrs ist – Erfordernis einer griechischen Zulassung für Lastkraftwagen