EuG Dritte Kammer Beschluss zitiert von 1

Außervertragliche Haftung – Örtliche Bedienstete im Bereich administrative und technische Hilfe

Vladimir Ivanov gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Außervertragliche Haftung – Örtliche Bedienstete im Bereich administrative und technische Hilfe – Ablehnung einer Bewerbung – Zuständigkeit des Gerichts – Präklusion der Nichtigkeitsklage – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Handlung des Europäischen Bürgerbeauftragten – Klage, die zum Teil unzulässig ist und der zum Teil offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Vladimir Ivanov trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge der Entscheidung der Kommission, ihn nicht als örtlicher Bediensteter im Bereich administrative und technische Hilfe bei der Delegation der Kommission in Sofia (Bulgarien) einzustellen, entstanden sein soll