EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Fehlende Klageerhebung

Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung eV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Fehlende Klageerhebung – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Der Antrag ist unzulässig.

2. Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der von der Kommission im Rahmen der Verträge JAI/DAP/2000/338-C, JAI/2001/DAP/161/C, JAI/2002/DAP/094-W und JAI/2003/DAP/080-W erstellten Lastschriftanzeigen mit den Nrn. 3240905385, 3240905379, 3240905378 und 3240905393.