Vorläufiger Rechtsschutz – Fehlende Klageerhebung
Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung eV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vorläufiger Rechtsschutz – Fehlende Klageerhebung – Unzulässigkeit
Europarecht
Tenor
Tenor
1. Der Antrag ist unzulässig.
2. Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der von der Kommission im Rahmen der Verträge JAI/DAP/2000/338-C, JAI/2001/DAP/161/C, JAI/2002/DAP/094-W und JAI/2003/DAP/080-W erstellten Lastschriftanzeigen mit den Nrn. 3240905385, 3240905379, 3240905378 und 3240905393.