Wurde eine erkennungsdienstlicher Behandlung nach § 81b StPO nicht vom Richter angeordnet, kann sie analog § …
Zivilrecht
Leitsatz
Wurde eine erkennungsdienstlicher Behandlung nach § 81b StPO nicht vom Richter angeordnet, kann sie analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO überprüft werden.