Zur Frage der Änderung einer Zufahrt an der freien Strecke einer Bundesstraße, wenn diese Zufahrt gemäß § 8 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage der Änderung einer Zufahrt an der freien Strecke einer Bundesstraße, wenn diese Zufahrt gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 FStrG gegenüber dem bisherigen Zustand einem wesentlich größerem und andersartigen Verkehr dienen soll.
2. Ob die Änderung einer solchen Zufahrt als Sondernutzung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 FStrG erlaubt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Straßenbaubehörde.
3. Bei Ausübung dieses behördlichen Ermessens können Erwägungen bezüglich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße, zu welcher die Zufahrt führen soll, angestellt werden.