VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, kommt es dann, wenn der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, kommt es dann, wenn der Prozeßgegner der Erledigungserklärung widerspricht, nicht auf die Rechtsansicht des Erklärenden an, weshalb er die Hauptsache für erledigt hält. Das Gericht hat die Feststellung dessen, ob eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache eingetreten ist, vielmehr auf Grund eigener Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu treffen.