LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Kostenfestsetzung gemäß ZPO KI-Titel

Kostenfestsetzung · ZPO · Vollstreckbarkeit · Rechtsanwalt · Zinsen

Zivilrecht

Tenor

sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2005

von dem Beklagten an Kosten

4.816,90 EUR (in Buchstaben: viertausendachthundertsechzehn EUR und neunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.10.2006

an den Klägervertreter Rechtsanwalt , Düsseldorf, gemäß § 126 ZPO zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags.

Gründe

1

Die Entscheidung enthält außer dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.