BVerwG 2. Senat Beschluss zitiert von 4

Beamter: Anspruch auf Schadensersatz

Beamter; Anspruch auf Schadensersatz

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung beizutragen.