Verzeichnis› Gerichte› BVerwG› 2011› Januar 2011› 2 B 9/10 BVerwG 2. Senat Beschluss 17.01.2011 2 B 9/10 zitiert von 4 Beamter: Anspruch auf Schadensersatz Beamter; Anspruch auf Schadensersatz Verwaltungsrecht Gründe 1 Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung beizutragen.