BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.