BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.