EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 8

Staatliche Beihilfen – Energiesektor

AceaElectrabel Produzione SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Energiesektor – Investitionsbeihilfe zur Errichtung eines Fernwärmenetzes – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Verpflichtung des begünstigten Unternehmens, zuvor frühere, für rechtswidrig und unvereinbar erklärte Beihilfen zurückzuzahlen – Begriff der wirtschaftlichen Einheit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die AceaElectrabel Produzione SpA trägt die Kosten mit Ausnahme der in Nr. 3 genannten Kosten.

3. Electrabel trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Kommission durch ihre Streithilfe entstanden sind.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/598/EG der Kommission vom 16. März 2005 über das staatliche Beihilfevorhaben der italienischen Region Latium mit dem Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen (ABl. 2006, L 244, S. 8)