VerfGH Sachsen Beschluss

Einstellung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens wegen Rücknahme KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Rücknahme · Einstellung des Verfahrens

Verfassungsrecht Erledigt/eingestellt

Sonstiges

Vf. 37-IV-22

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF

DES FREISTAATES SACHSEN

IM NAMEN DES VOLKES

Beschluss

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

des Herrn W.,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Julia Röhrbein, Weißenfelser Str. 48a,

04229 Leipzig,

hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, die Richterinnen Beatrice Betka, Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, Klaus Kühlborn, Klaus Schurig und Stefan Ansgar Strewe

am 18. August 2022

beschlossen:

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer hat seine am 13. Juni 2022 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 26. Januar 2022 (271 Gs 494/22) sowie gegen den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 9. Mai 2022 (15 Qs 22/22) mit Schreiben vom 16. Juni 2022 wirksam zurückgenommen.

II.

Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).

gez. Grünberg

gez. Betka

gez. Herberger

gez. Hoven

gez. Jäger

gez. Kirst

gez. Kühlborn

gez. Schurig

gez. Strewe