BVerfG 3. Kammer des Zweiten Senats Einstweilige Anordnung

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

Verfassungsrecht

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 25. Juli 2017 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.