Wettbewerb – Kartelle
Groupe Gascogne SA gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Verhältnismäßigkeit
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Groupe Gascogne SA trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung und auf Abänderung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff