BVerfG1. Kammer des Zweiten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Wiederholung einer eA
Wiederholung einer eA: Vorläufige Untersagung der Überstellung eines irakischen Asylantragstellers nach Griechenland in Anwendung der Verordnung EGV 343/2003 vom 18.02.2003
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens
bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.