VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

In einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der nach der vorhandenen Bebauung vorwiegend dem Wohnen dient …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

In einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der nach der vorhandenen Bebauung vorwiegend dem Wohnen dient, ist ein Lagerplatz bedenklich und damit nicht zulässig.