In einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der nach der vorhandenen Bebauung vorwiegend dem Wohnen dient …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
In einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der nach der vorhandenen Bebauung vorwiegend dem Wohnen dient, ist ein Lagerplatz bedenklich und damit nicht zulässig.