EuGH Achte Kammer Beschluss

Frist – Unzulässigkeit

Mariyus Noko Ngele gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Frist – Unzulässigkeit – Art. 119 der Verfahrensordnung

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 10. Dezember 2009, Noko Ngele/Kommission (T-390/09), mit dem die Klage des Klägers auf Ersatz des Schadens, den der Kläger infolge der vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen eines Mitglieds der Kommission und einiger Bediensteter dieses Organs erlitten zu haben behauptet, abgewiesen wurde – Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Aktenstücks – Grundsatz des fairen Verfahrens – Nichtigkeit kraft zwingenden Rechts