BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Verlustabzug und Verlustvortrag gem § 10d Abs 2 S 1 EStG 1999
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.