BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Verlustabzug und Verlustvortrag gem § 10d Abs 2 S 1 EStG 1999

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.