EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 3

Widerspruch gegen Markenanmeldung für Kaffeeprodukte KI-Titel

Markenrecht · Widerspruchsverfahren · Binnenmarkt · Harmonisierungsamt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Japan Tobacco Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3. Die Torrefacção Camelo L da trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Februar 2006 (Sache R 669/2003-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Japan Tobacco, Inc. und der Torrefacção Camelo L da

Angaben zur Rechtssache

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