Einzelfall zu der Frage, ob sich ein Rechtsstreit in der Hauptsache entsprechend der Erklärung des Klägers …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Einzelfall zu der Frage, ob sich ein Rechtsstreit in der Hauptsache entsprechend der Erklärung des Klägers, jedoch bei Widerspruch des Beklagten, erledigt hat (hier auf dem Gebiete des Namensrechts).
2. Hat sich ein Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, und hält der Beklagte gegenüber der Erledigungserklärung des Klägers gleichwohl an seinem Klageabweisungsantrag fest, so unterliegt er und hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.