OVG Niedersachsen Urteil LS

Die durch das 6. VwGOÄndG (VwGOÄndG 6) veränderten Anforderungen an die Antragsbefugnis im …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die durch das 6. VwGOÄndG (VwGOÄndG 6) veränderten Anforderungen an die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gelten auch für Verfahren, die vor dem 1. Januar 1997 anhängig gemacht worden sind.

Mit der Änderung der Voraussetzungen der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren vom Nachteil zur Rechtsverletzung hat der Gesetzgeber den Rechtsschutz, den das Abwägungsgebot vermittelt, von den mehr als geringfügigen, schutzwürdigen Interessen auf materielle Rechtspositionen beschränkt.