BVerfG2. Kammer des Ersten SenatsProzesskostenhilfebeschluss
PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfassungsrecht
Tenor
Dem Beschwerdeführer wird für das von ihm in Aussicht genommene Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung
bewilligt und Rechtsanwalt B. beigeordnet.