BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Prozesskostenhilfebeschluss

PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Verfassungsrecht

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird für das von ihm in Aussicht genommene Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt B. beigeordnet.