Durch eine zu niedrige Festsetzung des Streitwertes wird eine Partei auch dann nicht beschwert, wenn deswegen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Durch eine zu niedrige Festsetzung des Streitwertes wird eine Partei auch dann nicht beschwert, wenn deswegen für ihre Kostenbeschwerde die Beschwerdegrenze des § 146 Abs. 3 VwGO nicht erreicht wird. vorgehend VG Kassel, B. v. 22.06.1965 - B IV 37/65 -