Vertragsverletzung – Richtlinie 92/100/EWG
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg
Vertragsverletzung – Richtlinie 92/100/EWG – Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums – Öffentliches Verleihrecht – Nicht fristgerechte Umsetzung
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass es die Bestimmungen dieser Richtlinie über das öffentliche Verleihrecht nicht umgesetzt hat.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. L 346, S. 61)