OLG Köln – 5 U 78/11
Zivilrecht
Tenor
Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahren auferlegt, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 10. März 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 877/10 – zurückgenommen hat.
Sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Berufungsstreitwert: 26.597,74 €