EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren

Rügen Fisch AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke SCOMBER MIX – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Rügen Fisch AG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. März 2009 (Sache R 230/2007-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Rügen Fisch AG und der Schwaaner Fischwaren GmbH