Zum Begriff der besonderen Zwangslage in Form einer subjektiv befürchteten unmittelbaren Freiheitsgefahr …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zum Begriff der besonderen Zwangslage in Form einer subjektiv befürchteten unmittelbaren Freiheitsgefahr gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BVFG.
2. Läßt sich nicht klären, ob eine besondere Zwangslage gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG zu vertreten ist, so geht diese Ungewißheit zu Lasten des seine Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling beanspruchenden Klägers.
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