Die im Lande Hessen am 18.03.1933 erfolgte Ausscheidung der Politischen Polizei aus der Kriminalpolizei und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die im Lande Hessen am 18.03.1933 erfolgte Ausscheidung der Politischen Polizei aus der Kriminalpolizei und ihre gleichzeitige Unterstellung unter den Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen ist zugleich der Entstehungszeitpunkt der Gestapo i.S. der §§ 3 Nr. 4, 67 Abs. 1 G 131 in diesem Lande (vgl. Urt. BVerwG vom 22.01.1959- VI C 189.56).
2. Zur Frage des Vertrauensschutzes gegenüber einem früheren Angestellten der Gestapo, dem über sieben Jahre Beamtenversorgungsbezüge gezahlt worden sind, ohne daß eine Rechtsstandsentscheidung nach § 3 Nr. 4 G 131 getroffen worden ist.