Richtlinie 2004/33/EG – Technische Anforderungen für Blut und Blutbestandteile
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Tschechische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/33/EG – Technische Anforderungen für Blut und Blutbestandteile – Keine fristgerechte Umsetzung
Tenor
Tenor
1. Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile (ABl. L 91, S. 25) nachzukommen