EuG Vierte Kammer Urteil

Wettbewerb – Kartelle

RKW SE und JM Gesellschaft für industrielle Beteiligungen mbH & Co. KGaA gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Geldbußen – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Verwirklichung – Rechtmäßigkeit – Verhältnismäßigkeit – Gleichbehandlung – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Ausschließlich passive Mitwirkung – Begründungspflicht – Zurechenbarkeit einer Zuwiderhandlung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die RKW SE und die JM Gesellschaft für industrielle Beteiligungen mbH & Co. KGaA tragen die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industrielle Sackverpackungen) sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerinnen festgesetzten Geldbußen