Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer waagerechten Kombination der Farben …
Deutsche Bahn AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer waagerechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Deutsche Bahn AG trägt die Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 379/2009-1) über die Anmeldung eines Farbzeichens, das aus der Kombination der Farben Grau und Rot besteht, als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
>lt>2