Vergleich über Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall KI-Titel
Vergleich · Schadensersatz · Verkehrsunfall · Kostenverteilung · ZPO
Delikts- und Haftungsrecht
Tenor
Der Senat stellt gemäß § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO fest, dass zwischen den Parteien ein Vergleich mit folgendem Inhalt zustande gekommen ist:
1.
Die Beklagte zahlt an den Kläger noch 805,90 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 114,78 €.
2.
Damit sind sämtliche Ansprüche des Klägers aus dem Verkehrsunfall vom 03.11.2008 in T, X-Straße, abgegolten.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.