EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und …

Cross Czech a.s. gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration – Schreiben, mit dem die Ergebnisse einer Finanzprüfung bestätigt werden – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 12. März 2010, mit dem die Ergebnisse der Prüfung der von der Antragstellerin für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis 30. April 2008 in Bezug auf die Projekte eMapps.com, CEEC IST NET und Transfer-East vorgelegten Kostenaufstellungen bestätigt wurden